§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, die der Einzelunternehmer Ahmet Şahin, Harmsstraße 132, 24114 Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"), unter der Marke „Objektsog" gegenüber seinen Kunden erbringt.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Immobilienmakler, Maklerbüros und ‑teams) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Kunden ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen der Objektakquise und Lead-Generierung. Gegenstand der Leistung ist insbesondere die Durchführung von Online-Marketing- und Akquisekampagnen mit dem Ziel, dem Kunden exklusive, vorqualifizierte Verkäufer- bzw. Eigentümer-Termine (nachfolgend „Termine" oder „Leads") zur weiteren eigenen Bearbeitung durch den Kunden zu liefern.
(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Anbieter schuldet ausschließlich ein sorgfältiges Tätigwerden im Sinne einer Bemühenspflicht, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB.
(3) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden. Insbesondere wird ausdrücklich nicht garantiert:
- das Zustandekommen von Verkaufsabschlüssen, Kaufverträgen oder sonstigen Geschäftsabschlüssen;
- die Erteilung von Maklermandaten oder Alleinaufträgen durch die vermittelten Kontakte;
- das Erreichen konkreter Umsätze, Provisionen oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse des Kunden;
- eine bestimmte Abschluss-, Kontakt- oder Erreichbarkeitsquote der gelieferten Termine.
(4) Eine etwaig im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannte Anzahl angestrebter Termine pro Zeitraum stellt eine unverbindliche Zielgröße dar, die von externen Faktoren (insbesondere Marktlage, Region, Wettbewerb, Mitwirkung des Kunden) abhängt, und begründet keine Erfolgs- oder Mengengarantie, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die Vorqualifizierung der Termine erfolgt nach den vom Anbieter angewandten Kriterien (z. B. erkennbares Verkaufs- bzw. Vermarktungsinteresse, Region/PLZ). Der Anbieter steht nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Kontakten selbst gemachten Angaben ein.
§ 3 Vertragsschluss / Zustandekommen
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln des Anbieters stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum).
(2) Übersendet der Anbieter dem Kunden ein konkretes, individuelles Angebot, so ist dieses für die darin genannte Dauer, andernfalls für 14 Tagen bindend. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
(3) Übermittelt der Kunde dem Anbieter einen Auftrag (z. B. über das Kontaktformular oder per E-Mail), stellt dies ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere zutreffende Angaben zu Zielregion, Zielgruppe, Leistungsspektrum und Erreichbarkeit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Termine zeitnah und eigenverantwortlich wahrzunehmen und die vermittelten Kontakte unverzüglich zu kontaktieren. Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Terminwahrnehmung gehen zu Lasten des Kunden; eine hieraus resultierende geringere Abschluss- oder Erreichbarkeitsquote begründet keine Ansprüche gegen den Anbieter.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle für seine Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse und Voraussetzungen verfügt (insbesondere gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO, soweit einschlägig) und die einschlägigen rechtlichen Vorgaben einhält. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Makler-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Telekommunikationsrechts (u. a. UWG, DSGVO, BDSG, TDDDG) im Rahmen der eigenen Bearbeitung und Kontaktaufnahme gegenüber den vermittelten Kontakten.
(4) Der Kunde hält den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der gelieferten Termine oder einer Verletzung der dem Kunden obliegenden Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Mehraufwand, der dem Anbieter hierdurch entsteht, kann nach den jeweils geltenden Sätzen gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 286, 288 BGB; für Entgeltforderungen unter Unternehmern derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im Angebot bzw. in der individuellen Vereinbarung bestimmte Laufzeit geschlossen.
(2) Sofern eine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag ordentlich mit der im Einzelvertrag vereinbarten Frist zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Parteien ordentlich mit der im Einzelvertrag vereinbarten Frist gekündigt werden.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung erheblich in Verzug gerät, gegen die Exklusivitätsregelung (§ 7) verstößt oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt verletzt.
(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(6) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des § 615 BGB unter Anrechnung ersparter Aufwendungen unberührt.
§ 7 Exklusivität der gelieferten Termine/Leads
(1) Die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Termine und Leads werden dem Kunden exklusiv zur Verfügung gestellt. Der Anbieter liefert einen identischen Lead nicht zeitgleich an mehrere Kunden für dieselbe Region.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Termine, Leads oder die darin enthaltenen Kontaktdaten an Dritte – insbesondere an andere Immobilienmakler oder konkurrierende Unternehmen – weiterzugeben, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Die Nutzung ist auf die eigene Geschäftstätigkeit des Kunden beschränkt.
(3) Bei einem Verstoß gegen die Pflichten nach Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
§ 8 Haftung & Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
(4) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für den ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, nicht zustande gekommene Vertragsabschlüsse, nicht erteilte Mandate oder ausbleibende Provisionen. Dies folgt aus der Natur des Vertrages als Dienstvertrag mit reiner Bemühenspflicht (§ 2).
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet hat.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag und nach Weisung des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser geht hinsichtlich der dort geregelten Gegenstände diesen AGB vor.
(3) Jede Partei ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die in ihrem Verantwortungsbereich erfolgende Verarbeitung – insbesondere das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage – sicherzustellen.
§ 10 Geheimhaltung / Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Konditionen, Kampagnenstrategien, Methoden, Kontaktdaten der gelieferten Leads sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Wesen nach vertrauliche Informationen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz des Anbieters in Kiel. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: April 2026